I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 12.07.2013 -
1. Der Beteiligten zu 2) wird aufgegeben, es zu unterlassen, im Betrieb H.-Straße, M., Gespräche mit den Beschäftigten über deren krankheitsbedingten Fehlzeiten zu führen, ohne dass der Antragsteller seine Zustimmung hierzu erteilt hat oder die Einigung wirksam durch Spruch einer Einigungsstelle ersetzt worden ist.
2. Die Anträge im Übrigen werden zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird für die Beteiligte zu 2) zugelassen.
I.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|