1. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 24.09.2012 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Arbeitgeberin, ihren Arbeitnehmern eine bezahlte Frühstückspause zu gewähren, und hierbei insbesondere über die Auslegung einer Betriebsvereinbarung.
Der auf Grundlage eines Tarifvertrags nach §
"2. Geltungsbereich
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