I. Die Berufung der Beklagten wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Rechtswidrigkeit einer Kündigung. Hierzu heißt es in dem Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 09.06.2009 -
Die 1967 geborene Klägerin ist bei der Beklagten seit dem 12.02.2007 beschäftigt. Das letzte monatliche Bruttogehalt betrug durchschnittlich 2.500,00 Euro. Nach dem Arbeitsvertrag (Blatt 9 der Akte) wurde die Klägerin als Buchhalterin eingestellt. Es findet sich unter § 1.4 die folgende Regelung:
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