1. Die Berufung wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Mit der Klage macht der Kläger die Nachzahlung von Vergütung auf Grund einer Rückgruppierung durch die Beklagte, die Nachzahlung von Beiträgen an die Direktversicherung und die Feststellung der jährlich laufend zu zahlenden Beiträge an die Direktversicherung geltend.
Die heutige Beklagte ist durch Verschmelzung der Raiffeisenbank W. e.G. und der N. Bank e.G. zur Jahresmitte 2006 entstanden.
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