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Rechtsprechung
2000
Sonstige
LAG
LAG Köln
LAG Köln - Urteil vom 15.11.2000
7 Sa 1496/98
Normen:
BGB
§
626
Abs.
1
;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 13.08.1998 - Vorinstanzaktenzeichen
6 Ca 8890/97
LAG Köln - Urteil vom 15.11.2000 (7 Sa 1496/98) - DRsp Nr. 2002/15264
LAG Köln,
Urteil
vom 15.11.2000
- Aktenzeichen 7 Sa 1496/98
DRsp Nr. 2002/15264
»Auch der außerdienstliche Versuch einer Angestellten, sich auf Kosten des Arbeitgebers zu bereichern, kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.«
Normenkette:
BGB
§
626
Abs.
1
;
Vorinstanz: ArbG Köln, vom 13.08.1998 - Vorinstanzaktenzeichen
6 Ca 8890/97
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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