LAG Köln - Urteil vom 05.09.2000
7 (13) Sa 168/00
Normen:
BGB § 157, § 611, § 622 ; BAT § 53, § 54 ; BetrVG § 102 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 23.11.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1962/99

LAG Köln - Urteil vom 05.09.2000 (7 (13) Sa 168/00) - DRsp Nr. 2001/3476

LAG Köln, Urteil vom 05.09.2000 - Aktenzeichen 7 (13) Sa 168/00

DRsp Nr. 2001/3476

»1. Eine Verweisung im Anstellungsvertrag von Parteien im nicht öffentlichen Dienst auf die Kündigungsvorschriften des BAT umfasst ihren Wortlaut nach zwar alle Kündigungsvorschriften des BAT, und damit auch die Bestimmungen des § 53 Abs. 3 über die Unkündbarkeit nach 15 Beschäftigungsjahren. Es kann aber gleichwohl nicht angenommen werden, dass die Verweisung uneingeschränkt gelten soll, und insbesondere nicht, dass sie auch für den Fall gelten soll, dass die Beschäftigung des Klägers für die Beklagte aus betrieblichen Gründen unmöglich wurde (§ 55 Abs. 2 BAT). Demgemäß muss angenommen werden, dass für diesen Fall die Verweisung des Anstellungsvertrages auf die Vorschriften des BAT für die Zeit nach Ablauf von 15 Beschäftigungsjahren eine Regelungslücke enthält, § 157 BGB. 2. § 102 Abs. 1 BetrVG verlangt nicht, dass die Ansicht des Arbeitgebers über die Rechtsnatur der von ihm beabsichtigten Kündigung objektiv rechtlich richtig ist, die er bei der Anhörung des Betriebsrat äußert, zu mal wenn die Rechtsnatur einer Kündigung nicht ohne weiteres erkennbar ist und man über sie streiten kann.«

Normenkette:

BGB § 157, § 611, § 622 ; BAT § 53, § 54 ; BetrVG § 102 ;
Vorinstanz: ArbG Bonn, vom 23.11.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1962/99