LAG Hamm - Urteil vom 18.10.1990 (17 Sa 600/90) - DRsp Nr. 1999/7758
LAG Hamm, Urteil vom 18.10.1990 - Aktenzeichen 17 Sa 600/90
DRsp Nr. 1999/7758
1. Zur fristlosen Kündigung eines Angestellten, der ordentlich nicht mehr kündbar ist.2. Der Arbeitgeber hat keine rechtliche Möglichkeit, die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses analog §§ 9, 10KSchG herbeizuführen.