LAG Hamm - Beschluss vom 14.03.2002
4 Sa 1366/97
Fundstellen:
DZWIR 2002, 240
InVo 2002, 284
KTS 2002, 521
NZA-RR 2003, 256
ZIP 2002, 770
Vorinstanzen:
ArbG Siegen, - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 723/94

LAG Hamm - Beschluss vom 14.03.2002 (4 Sa 1366/97) - DRsp Nr. 2006/2369

LAG Hamm, Beschluss vom 14.03.2002 - Aktenzeichen 4 Sa 1366/97

DRsp Nr. 2006/2369

Gründe:

I. Die Parteien streiten nur noch über die Kosten des Rechtsstreits.

Zuvor haben die Arbeitsvertragsparteien über Vergütungsansprüche des Klä-gers, der an einem Hörschaden leidet, gestritten, weil seine Arbeitgeberin ihm nicht den von ihm gewünschten Arbeitsplatz zugewiesen hat. Das Arbeitsgericht Siegen/GTag Olpe hat durch Teilurteil vom 05.04.1995 (2 Ca 723/94) bezüglich des Zahlungsantrags die Klage abgewiesen, die Kostenentscheidung dem Schlußurteil vorbehalten und den Wert des Streitgegenstandes auf 42.990,00 DM festgesetzt. Die hiergegen eingelegte Berufung des Klägers hat das LAG Hamm durch Urteil vom 12.09.1996 (4 Sa 1562/95) auf seine Kosten zurückgewiesen. Durch Urteil vom 28.05.1997 (5 AZR 632/96) hat das BAG das landesarbeitsgerichtliche Urteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, zurückverwiesen.