A.
In dem beim Arbeitsgericht Herford am 01.09.1994 eingereichten Beschlußverfahren erstrebt die Antragstellerin im Wege der einstweiligen Verfügung von dem Antragsgegner den Abbruch bzw. die Veränderung von Vorbereitungshandlungen zur Durchführung einer erstmaligen Betriebsratswahl.
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