I.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers rechtswirksam gekündigt hat. Der Kläger hat vorsorglich um nachträgliche Klagezulassung gebeten.
Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.07.1988 als Tischler beschäftigt und hat zuletzt ein Monatseinkommen von 3.500,-- DM erzielt. Die Beklagte beschäftigt mehr als 5 Arbeitnehmer. Sie hat unter dem 12.01.1994 folgendes Schreiben an den Kläger gerichtet, das am 13.01.1994 zugegangen ist:
"Sehr geehrter Herr K.,
die derzeitige wirtschaftliche Lage, sowie der schlechte Auftragseingang erfordern es, daß wir unser Personal vorübergehend reduzieren müssen.
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