»Nach der in Rechtspr. und Schrifttum immer noch überwiegenden Auffassung darf der nach §
Die von der Kl. angeführten kritischen Stimmen, die sich seit dem Jahre 1970 zunehmend im Schrifttum finden, können die Aufgabe der dargestellten Rechtsprechungsgrundsätze nach der Auffassung [der Kammer] nicht rechtfertigen:
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