Die Parteien streiten im vorliegenden einstweiligen Verfügungsverfahren über die Frage, ob die Verfügungsklägerin, Arbeitgeberin, gemäß §
Die Verfügungsklägerin hat einen Umschlagbetrieb im Hamburger Hafen betrieben. Sie ist ein Tochterunternehmen der xxxxxxx (AG & Co.). Zu dem Konzern der Muttergesellschaft xxxxxxxx (AG & Co.) gehören unter anderem auch die Unternehmen xxxxxxxxxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxxx und xxxxxxxxxxxxxx. Der Geschäftsführer der Verfügungsklägerin ist zugleich auch der Geschäftsführer der Muttergesellschafft und Geschäftsführer von xxx.
Der am 11. März 1948 geborene Verfügungsbeklagte, Hafenfacharbeiter, ist seit dem 03. Januar 1978 bei der Verfügungsklägerin bzw. deren Rechtsvorgängerin beschäftigt.
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