Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.05.2011 -
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten in zweiter Instanz noch darüber, ob dem Kläger für die Jahre 2007 bis 2010 und für 2011 anteilig Tantiemezahlungen zustehen.
Der Kläger war für die Beklagte aufgrund eines am 22.12.1995 geschlossenen schriftlichen Anstellungsvertrages als Leiter IT seit dem 25.03.1996 gegen eine monatliche Vergütung in Höhe von 8.500,-- € brutto zuzüglich Nebenleistungen tätig. Der Kläger kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 01.05.2011 zum 30.06.2011.
In § 3 mit der Überschrift "Bezüge" heißt es u. a.:
"1.Herr N. K. erhält als Vergütung für seine Tätigkeit ein Jahres-Bruttogehalt in Höhe von DM 120.000,00 EUR (i.W. einhundertzwanzigtausend Deutsche Mark), das monatlich nach Abzug der gesetzlichen Abgaben in 12 gleichen Teilbeträgen ausgezahlt wird. Bei erfolgreicher Zusammenarbeit im ersten Jahr erfolgt die Zahlung einer Tantieme in Höhe von DM 10.000,-- (Brutto)."
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