I.
Der Sachverständige, der gemäß der Anordnung des Arbeitsgerichts ein arbeitsmedizinisches Gutachten über die körperliche Leistungsfähigkeit der Klägerin erstattet hat, verlangt neben der Entschädigung für die aufgewendete Zeit und neben der Erstattung der besonderen Aufwendungen eine weitere Entschädigung entsprechend der
Das Arbeitsgericht hat gemäß §
II.
Die zulässige Beschwerde (§
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