I. Die Beteiligten streiten hauptsächlich über die Wirksamkeit eines Beschlusses, mit dem der Betriebsrat seine Zustimmung zur Versetzung und Umgruppierung des Arbeitnehmers E. L. der antragstellenden Arbeitgeberin verweigert hat.
Die Arbeitgeberin unterhält einen Speditionsbetrieb in X.. Sie beschäftigt 61 Arbeitnehmer. Vorsitzender des Betriebsrats, des Beteiligten zu 2), ist die Ehefrau des Arbeitnehmers L., Frau C. L..
Der Arbeitnehmer L. ist bei der Arbeitgeberin seit dem 01.11.1999 als Lagermeister beschäftigt. Im Januar 2001 wurde er aus dem Bereich Halle/Umschlag in das von dem Kunden der Arbeitgeberin, C., geführte Lager versetzt. Er ist in die Tarifgruppe IV eingruppiert.
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