A. Die Beteiligten zu 1. bis 3. sind Arbeitnehmer der Beteiligten zu 5., einem Lebensmittel-Filial-Unternehmen mit ca. 60 Filialen und ca. 550 Beschäftigten. Der Beteiligte zu 4. (Antragsgegner) ist der aus der Betriebsratswahl vom 15.03.2002 hervorgegangene 11-köpfige Betriebsrat, dessen Wahl die Beteiligten zu 1. bis 3. anfechten.
Die Betriebsratswahl wurde eingeleitet mit dem Wahlausschreiben vom 31.01.2002, in dem es u.a. lautet:
"Hiermit werden die wahlberechtigten Arbeitnehmer und die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften aufgefordert, vor Ablauf von zwei Wochen, spätestens bis zum 15.02.2002, 15.00 Uhr, dem Wahlvorstand Vorschlagslisten einzureichen (§ 6 ArbGG 1
...
Dieses Wahlausschreiben ist für jeden Wahlberechtigten gut sichtbar an geeigneter Stelle im Betrieb auszuhängen!"
Das Wahlausschreiben trägt auf Seite 1 den Vermerk "Ausgehängt am 01.02.2002".
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