LAG Chemnitz - Urteil vom 11.04.1995
9 Sa 1342/94
Normen:
BAT-O § 19 ; EinigungsV Art. 13 ;

LAG Chemnitz - Urteil vom 11.04.1995 (9 Sa 1342/94) - DRsp Nr. 1998/5915

LAG Chemnitz, Urteil vom 11.04.1995 - Aktenzeichen 9 Sa 1342/94

DRsp Nr. 1998/5915

Eine Übernahme i.S. der Übergansvorschrift Nr. 2b zu § 19 BAT-O einer Aufgabe bzw. eines Aufgabenbereichs leigt vor, wenn losgelöst von der Person des Arbeitsplatzinhabers die von diesem ausgeübte Tätigkeit einer abstrakten Aufgabe zugeordnet werden kann, die vom Land nach Abwicklung einer Einrichtung fortgeführt wird.

Normenkette:

BAT-O § 19 ; EinigungsV Art. 13 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Ansprüche aus dem Tarifvertrag zur sozialen Absicherung vom 06. Juli 1992.

Der am 25. April 1937 geborene, tarifgebundene Kläger war seit 1969 zunächst an der Deutschen Hochschule für Körperkultur (DHfK) und später an der Universität L Hochschuldozent für Theorie und Methodik der Sportartengruppe Sportspiele mit dem Spezialgebiet Theorie und Methodik des Volleyballspiels. Sein Bruttomonatsverdienst betrug zuletzt 5.301, 09 DM.

Mit Schreiben vom 18. Dezember 1990 teilte der Rektor der DHfK dem Kläger mit, daß die DHfK abgewickelt werde, sein Arbeitsverhältnis ab 01. Januar 1991 ruhe und zum 30. September 1991 ende.