Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin.
Die am 26. Juni 1938 geborene Klägerin ist beim Beklagten bzw. dessen Rechtsvorgänger seit 1958 als Lehrerin für die Klassen 1 bis 4 beschäftigt. Sie erwarb am 05. Juli 1958 an einem Institut für Lehrerbildung die Lehrbefähigung für die Fächer Deutsch, Mathematik und Sport.
Das Arbeitsverhältnis der tarifgebundenen Klägerin bestimmt sich nach dem Arbeitsvertrag vom 28. August 1991. In dem Arbeitsvertrag ist u. a. in §
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