Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung des Klägers entweder in die Vergütungsgruppen IV b hilfsweise V c oder nach Ansicht des Beklagten VI b
Der am 23.12.1994 geborene Kläger war seit dem 20.06.1975 im Schuldienst. Er unterichtet seit Anfang der 80er Jahre an einer Mittelschule in den Klassen 5 bis 10 Geschichte, Kunsterziehung und Gesellschaftskunde.
Am 29.03.1972 bestand der Kläger die Abschlußprüfung an der Zentralschule der Pionierorganisation "Ernst Thälmann" als Freundschaftspionierleiter und erwarb damit die Lehrbefähigung für die allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Der Kläger ist nicht tarifgebunden.
Die Parteien haben am 07.08.1991 einen schriftlichen Änderungsvertrag abgeschlossen in dem es u.a. heißt:
"§ 2
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