I.
Der Kläger begehrt eine Abfindung aus dem bei der Beklagten bestehenden Sozialplan vom 18.4.1991.
Der Kläger war bei den Vorgängern der Beklagten, den VEG Saatzucht Zierpflanzen D als stellvertretender Betriebsdirektor tätig. Er wurde mit notarieller Urkunde vom 30.1.1991 zum Mitgeschäftsführer der Beklagten bestellt. Seiner Bestellung zum Geschäftsführer wurde ein Änderungsvertrag vom 12.2.1991 zugrundegelegt, wegen dessen Wortlauts auf Blatt 43 f d. A. Bezug genommen wird.
Mit Schreiben vom 17.4.1991 bat der Kläger um seine Abberufung als Geschäftsführer und Beendigung seines Arbeitsrechtsverhältnisses zum 30.6.1991; die Parteien verstehen dieses Schreiben übereinstimmend als Kündigungserklärung.
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