Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin.
Die am 10. November 1950 geborene Klägerin ist beim Beklagten bzw. dessen Rechtsvorgänger seit 1971 als Lehrerin für die Klassen 1 bis 4 beschäftigt. Sie erwarb am 01. Juli 1971 an einem Institut für Lehrerbildung die Lehrbefähigung für die Fächer Deutsch, Mathematik und Körpererziehung.
Das Arbeitsverhältnis der tarifgebundenen Klägerin bestimmt sich nach dem Arbeitsvertrag vom 28. August 1991. In dem Arbeitsvertrag ist u. a. in §
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