I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Einsatz von Saalassistentenaushilfen im Bereich des Klassischen Spiels -- auch Großes Spiel genannt -- im Bereich des Automatenspiels -- auch Kleines Spiel genannt -- von nicht länger als vier Wochen mitbestimmungspflichtig ist.
Der Beteiligte zu 1) ist der im Betrieb der Beteiligten zu 2) bestehende Betriebsrat. Die Beteiligte zu 2) betreibt in B an zwei Standorten, dem E Center und dem Hotel S, eine Spielbank. Im E Center wird neben dem Klassischen Spiel auch Automatenspiel, im Hotel S ausschließlich Automatenspiel angeboten. Für beide Bereiche existieren getrennte Haustarifverträge.
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