Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 19. Oktober 2011 (Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 1.759,11 brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1. April 2011 zu zahlen (Entgeltfortzahlung März 2011).
2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 2.006,00 brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1. Mai 2011 zu zahlen (Entgeltfortzahlung April 2011).
3.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 925,80 brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1. Juni 2011 zu zahlen (Entgeltfortzahlung Mai 2011).
4.m Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Von den Kosten des ersten Rechtszugs trägt die Klägerin 10/23 und die Beklagte 13/23. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin 7/11 und die Beklagte 4/11.
III.Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|