Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 11. Oktober 2011 (Az.:
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund der Bewilligung einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung des Klägers geendet hat.
Der am 00.00.1961 geborene Kläger arbeitet aufgrund eines schriftlichen Vertrages vom 09.11.1999 (vgl. Akten 1. Instanz Bl. 5 bis 7; I/5-7) seit dem 01.02.2000 bei der Beklagten, einem großen Anbieter von IT-Dienstleistungen mit mehreren hundert Beschäftigten, als "Berater und Betreuer für Database-Marketing-Services" zu einer monatlichen Vergütung von zuletzt EUR 6.146,91 brutto. In Nr. III.1. des Arbeitsvertrages haben die Parteien die Anwendbarkeit der jeweiligen Tarifverträge "F." der TGF vereinbart.
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