LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.05.2012
13 Sa 108/11
Vorinstanzen:
ArbG Karlsruhe, vom 11.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 143/11

LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.05.2012 (13 Sa 108/11) - DRsp Nr. 2012/20082

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2012 - Aktenzeichen 13 Sa 108/11

DRsp Nr. 2012/20082

Eine tarifvertragliche Regelung, die auch bei einer nur befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht, wahrt die Interessen des Arbeitnehmers auch dann ausreichend, wenn ein darin vorgesehener Wiedereinstellungsanspruch befristet ist. Ob die Dauer des Wiedereinstellungsanspruchs von 5 Jahren ausreichend ist, kann im vorliegenden Fall offen bleiben.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 11. Oktober 2011 (Az.: 5 Ca 143/11) abgeändert und die Klage abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund der Bewilligung einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung des Klägers geendet hat.

Der am 00.00.1961 geborene Kläger arbeitet aufgrund eines schriftlichen Vertrages vom 09.11.1999 (vgl. Akten 1. Instanz Bl. 5 bis 7; I/5-7) seit dem 01.02.2000 bei der Beklagten, einem großen Anbieter von IT-Dienstleistungen mit mehreren hundert Beschäftigten, als "Berater und Betreuer für Database-Marketing-Services" zu einer monatlichen Vergütung von zuletzt EUR 6.146,91 brutto. In Nr. III.1. des Arbeitsvertrages haben die Parteien die Anwendbarkeit der jeweiligen Tarifverträge "F." der TGF vereinbart.