Die Beschwerde der Antragsgegnerin und die Anschlussbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 27. September 2011 (Az.:
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten in der Beschwerdeinstanz noch über einen Unterlassungsanspruch des Antragstellers (im Folgenden: Betriebsrat) wegen von diesem behaupteter Störung der Betriebsratstätigkeit durch die Antragsgegenerin (im Folgenden: Arbeitgeberin) sowie einen vom Betriebsrat gegen die Arbeitgeberin geltend gemachten Anspruch auf Freistellung seiner Mitglieder von den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten eines arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahrens.
1. 2. 3. a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) 4. 1. 2. 3. 1. 2. a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k)
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