Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 09. Januar 2013 - 2 Ca 4739/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufung noch um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung vom 31.07.2012.
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