ArbG Stuttgart, vom 17.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 26 Ca 1485/03
Kurze Verjährung der Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots auch bei nicht kaufmännischen Arbeitnehmern
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.2004 - Aktenzeichen 2 Sa 76/03
DRsp Nr. 2004/7503
Kurze Verjährung der Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots auch bei nicht kaufmännischen Arbeitnehmern
1. Die Verjährungsvorschrift des § 61 Abs. 2HGB gilt unabhängig von der jeweiligen Anspruchsgrundlage für sämtliche Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers, die er wegen Verletzungen des gesetzlichen Wettbewerbsverbotes gegen seinen Arbeitnehmer geltend macht.2. Die Verjährungsvorschrift des § 61 Abs. 2HGB findet auch auf Arbeitsverhältnisse mit nicht kaufmännischen (also auch technischen) Arbeitnehmern Anwendung.3. § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG bezieht sich nicht nur auf die anwaltliche Prozesstätigkeit; auch vorprozessuale Anwaltskosten sind nicht erstattungsfähig.