Kürzungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der Krankenversicherung
BSG, Urteil vom 25.09.2000 - Aktenzeichen B 1 KR 24/99 R
DRsp Nr. 2001/13954
Kürzungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der Krankenversicherung
1. Weitergehende Kürzungen bei nachgewiesener Unwirtschaftlichkeit im Einzelfall werden durch den bei Kostenerstattungen vorgeschriebenen pauschalen Abschlag vom Erstattungsbetrag wegen fehlender Wirtschaftlichkeitsprüfungen nicht ausgeschlossen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]