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Streitig ist die Höhe der Altersrente des am 19. Mai 1998 verstorbenen Ehemannes der Klägerin, J. L. (Versicherter).
Der im Januar 1932 geborene Versicherte zog im April 1992 aus Rumänien in die Bundesrepublik Deutschland zu, nahm seine Wohnung in L und erhielt am 3. Juni 1992 vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis einen Vertriebenenausweis "A". Von Juni 1992 bis September 1994 war er versicherungspflichtig beschäftigt, anschließend bezog er bis Januar 1995 Leistungen von der Bundesanstalt für Arbeit.
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