Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 21. Januar 1994 wird zurückgewiesen.
II.Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III.Die Revision wird zugelassen
Umstritten ist die Kürzung der Entgeltpunkte auf 5/6 für in Polen zurückgelegte Beitragszeiten.
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