Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.276,10 € festgesetzt.
I.
Die am 13. Juli 1954 geborene Antragstellerin stand als Lehrerin (BesGr A 12) im Dienst des Antragsgegners. Sie wurde mit Bescheid der Regierung der O. vom 26. Juli 2013 wegen Dienstunfähigkeit ab 1. August 2013 in den Ruhestand versetzt.
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