OVG Niedersachsen - Beschluss vom 06.09.2013
5 LA 10/13
Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; SVG § 55c Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Hannover, vom 27.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 5255/11

Kürzung der Versorgungsbezüge des Ausgleichspflichtigen i.R.d. Versorgungsausgleichs nach Scheidung

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.09.2013 - Aktenzeichen 5 LA 10/13

DRsp Nr. 2013/21744

Kürzung der Versorgungsbezüge des Ausgleichspflichtigen i.R.d. Versorgungsausgleichs nach Scheidung

Normenkette:

VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; SVG § 55c Abs. 1;

Gründe

Der Antrag des Klägers, der mit Ablauf des Monats 2010 in den Ruhestand versetzt wurde, auf

Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts, mit dem dieses die Kürzung der Versorgungsbezüge des Klägers mit Wirkung vom 1. November 2010 und die Rückforderung der für diesen Monat überzahlten Versorgungsbezüge für rechtmäßig erachtet hat,

hat keinen Erfolg.

1. Ernstliche Zweifel im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung liegen nicht vor.