Die Parteien streiten über die Höhe einer Abfindung.
Der am 15.07.1945 geborene Kläger war bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin, der H, seit Oktober 1973 als Programmierer beschäftigt. Im Jahre 2000 trat die H an den Kläger heran, um ihn zum Abschluss eines Altersteilzeitvertrages zu bewegen. In diesem Zusammenhang erhielt der Kläger von der H ein Schreiben vom 11.08.2000 mit folgendem Inhalt:
"Abfindungsberechnung
Sehr geehrter Herr A.
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