LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.04.2007
L 5 KR 4654/05
Normen:
KSVG § 24 Abs. 1 § 24 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 14.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KR 618/03

Künstlersozialabgabepflicht eines Musikvereins

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2007 - Aktenzeichen L 5 KR 4654/05

DRsp Nr. 2007/19933

Künstlersozialabgabepflicht eines Musikvereins

Nicht künstlersozialabgabepflichtig ist ein verschiedene Orchester betreibender, die Ausbildung jugendlicher Orchestermusiker fördernder, gemeinnütziger, nur auf örtlicher Ebene aktiver Musikverein, wenn seine Aktivitäten für die Mitglieder nur hobbymäßig betriebene Freizeitveranstaltungen darstellen und die Ausbildung des Orchesternachwuchses allein den Zweck hat, sie für ein späteres Mitspielen im Orchester zu befähigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

KSVG § 24 Abs. 1 § 24 Abs. 2 ;
Vorinstanz: SG Stuttgart, vom 14.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KR 618/03