Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 17.12.2013 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig festgesetzt auf 2.627,70 €.
Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung zur Künstlersozialabgabe(KSA) seitens der Beklagten.
Der 1957 geborene Kläger ist seit dem 01.10.2004 als Einzelunternehmer unter der Firma "E.-V.-Management" tätig. Er hat ein entsprechendes Gewerbe mit dem Gegenstand Event-Management, Booking und Marketing angemeldet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|