LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 21.02.2007
L 9 KR 132/04
Normen:
KSVG § 2 ;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 12.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 89 KR 454/03

Künstlerische Tätigkeit einer Location Scout

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.02.2007 - Aktenzeichen L 9 KR 132/04

DRsp Nr. 2007/20094

Künstlerische Tätigkeit einer Location Scout

Von einer künstlerischen Tätigkeit i.S. des KSVG mit einem eigenschöpferischen Tätigwerden kann nur dann gesprochen werden, wenn der Künstler selbst ein neues, eigengeschöpftes Kunstwerk schafft. Dies ist bei einem Location Scout nur dann zu bejahen, wenn er für die Zwecke des Films solche Drehorte eigenständig sucht, auswählt und dem Regisseur vorschlägt, die ohne weitere Veränderung für die Dreharbeiten verwandt werden können. Nimmt die Location Scout überwiegend oder ausschließlich Aufgaben organisatorischer Art wahr oder bedürfen die von ihm gewählten Drehorte überwiegend der wesentlichen Veränderung durch einen Szenenbildner, so liegt insgesamt keine künstlerische Tätigkeit vor. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

KSVG § 2 ;