ArbG Berlin, vom 06.03.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 70 Ca 12002/90
Kündigungsschutzklage: nachträgliche Zulassung
LAG Berlin, Urteil vom 17.06.1991 - Aktenzeichen 9 Ta 6/91
DRsp Nr. 2002/8151
Kündigungsschutzklage: nachträgliche Zulassung
1. Im Rahmen des Verfahrens über die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage handelt ein Arbeitnehmer schuldhaft, wenn er hinsichtlich der Rechtzeitigkeit der Klageerhebung auf eine falsche oder unvollständige Auskunft des Betriebsrates vertraut.2. Dies gilt erst recht bei entsprechenden Auskünften der Betriebsgewerkschaftsleitung auf dem Gebiet der ehemaligen DDR.
Normenkette:
KSchG §§ 4 5 ;
Vorinstanz: ArbG Berlin, vom 06.03.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 70 Ca 12002/90