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Rechtsprechung
1992
Sonstige
LAG
LAG München
LAG München - Beschluss vom 23.01.1992
4 Ta 16/92
Normen:
KSchG
§§
4
5 Abs.
1
;
Fundstellen:
NZA 1993, 266
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 11.11.1991 - Vorinstanzaktenzeichen
22 Ca 11373/91
Kündigungsschutzklage: nachtägliche Zulassung
LAG München,
Beschluss
vom 23.01.1992
- Aktenzeichen 4 Ta 16/92
DRsp Nr. 2002/15124
Kündigungsschutzklage: nachtägliche Zulassung
Zur Mindestzeit, die einer rechtsunkundigen Partei zur Erhebung der Kündigungsschutzklage einzuräumen ist.
Normenkette:
KSchG
§§
4
5 Abs.
1
;
Vorinstanz: ArbG München, vom 11.11.1991 - Vorinstanzaktenzeichen
22 Ca 11373/91
Fundstellen
NZA 1993, 266
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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