Kündigungsrecht - Ordentliche Kündigung wegen mehrfach abgemahnter Minderleistung eines Kommissionierers; Abgrenzung verhaltensbedingter von personenbedingten Kündigungsgründen; objektiver oder subjektiver Maßstab für die Minderleistung; Darlegungs- und Beweislast; Bestimmung der Durchschnittsleistung anhand eines mit dem Betriebsrat vereinbarten Prämiensystems; Berechnung des Durchschnitts
BAG, Urteil vom 11.12.2003 - Aktenzeichen 2 AZR 667/02
DRsp Nr. 2004/10888
Kündigungsrecht - Ordentliche Kündigung wegen mehrfach abgemahnter Minderleistung eines Kommissionierers; Abgrenzung verhaltensbedingter von personenbedingten Kündigungsgründen; objektiver oder subjektiver Maßstab für die Minderleistung; Darlegungs- und Beweislast; Bestimmung der Durchschnittsleistung anhand eines mit dem Betriebsrat vereinbarten Prämiensystems; Berechnung des Durchschnitts
»1. Auf Pflichtverletzungen beruhende Minderleistungen des Arbeitnehmers können geeignet sein, eine ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen zu rechtfertigen.a) Der Arbeitnehmer muss unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeiten.
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