Der am ...... 1979 geborene Kläger stand seit dem 01. April 2005 als Bote/Zusteller in einem Arbeitsverhältnis zur Beklagten gegen ein Entgelt von zuletzt durchschnittlich 1.418,66 EUR brutto im Monat.
Auf eine Massenentlassungsanzeige der Beklagten vom 23. Februar 2007 verlängerte die Arbeitsagentur mit Bescheid vom 13. März 2007 die gesetzliche Sperrfrist bis zum 23. April 2007. Nach Anhörung des Betriebsrats kündigte die Beklagte dem Kläger mit einem zwei Tage später zugegangenen Schreiben vom 13. März 2007 zum 15. April 2007, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
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