Der zum Zeitpunkt der Kündigung 23-jährige Kläger war seit 3. März 1986 bei den Beklagten als einziger Arbeitnehmer beschäftigt, ob als Angestellter oder als gewerblicher Arbeitnehmer ist zwischen den Parteien streitig.
Die Beklagten betreiben auf dem Areal der amerikanischen Streitkräfte in H eine Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstatt mit Ersatzteil und Zubehörverkauf. Grundlage der betrieblichen Tätigkeit war und ist ein Konzessionsvertrag mit den AAFES (Departments of the Army and the Air Force, Army and Air Force Exchange Service, Europe). Die Dienste der Beklagten können ausschließlich Angehörige und Zivilbedienstete der US-Armee in Anspruch nehmen.
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