LAG Köln - Urteil vom 03.05.2000
2 Sa 272/00
Normen:
KSchG § 1 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BB 2000, 2420
NZA-RR 2001, 247
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 24.11.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1940/99

Kündigung: Soziale Auswahl - Einkommen des Ehepartners

LAG Köln, Urteil vom 03.05.2000 - Aktenzeichen 2 Sa 272/00

DRsp Nr. 2000/10272

Kündigung: Soziale Auswahl - Einkommen des Ehepartners

»1. Der aus dringenden betrieblichen Gründen gekündigte Arbeitnehmer kann sich im Prozess nicht darauf berufen, er habe bei der im Vorfeld der Kündigung vom Arbeitgeber durchgeführten Befragung die Einkünfte seines Ehepartners versehentlich zu hoch angegeben. 2. Zukünftiges Arbeitseinkommen von arbeitslosen Ehepartnern vergleichbarer Arbeitnehmer ist allenfalls dann zu berücksichtigen, wenn die Ehepartner mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald eine neue Arbeit aufnehmen werden. Die Möglichkeit, dass ein Ehepartner alsbald eine Arbeit aufnimmt, bleibt bei der Bewertung der Sozialdaten vergleichbarer Arbeitnehmer außer Betracht. 3. Privates Vermögen der Ehepartner vergleichbarer Arbeitnehmer ist bei der sozialen Auswahl nicht zu berücksichtigen.«

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 3 ;