Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung der Beklagten gegenüber dem Kläger.
Von einer Darstellung des unstreitigen Tatbestandes, dem Vorbringen der Parteien und ihrer Antragstellung in erster Instanz wird unter Hinweis auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils (Bl. 43 - 46 d.A.) gem. § 543 ZPO abgesehen. Das Arbeitsgericht Neuruppin hat in seinem Urteil vom 16.10.1997 -
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