Die Klägerin (geboren am 15. Juni 1944) war seit dem 1. März 1983 an der Technischen Hochschule Zwickau (fortan: TH Zwickau) Hochschulteil, als Sachbearbeiterin tätig. Nach §§ 8, 9 des Sächsischen Hochschulstrukturgesetzes sollte die TH Zwickau zum 30. September 1992 aufgelöst werden, wobei mit der Durchführung der Auflösung die am 13. Juni 1992 neu gegründete Hochschule für Technik und Wirtschaft Zwickau (fortan: FH Zwickau) beauftragt war. Deren Gründungsrektor ist Prof. Dr. T, der seit November 1991 auch geschäftsführender Rektor der TH Zwickau war.
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