Die Parteien streiten über die Frage, ob das Arbeitsverhältnis zwischen ihnen durch eine ordentliche fristgerechte Kündigung der Beklagten aufgelöst worden ist oder erst durch den späteren Ablauf einer Befristung geendet hat, sowie um Vergütungsansprüche aus dem streitigen Zeitraum unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs der Beklagten.
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