Der Kläger ist seit 1972 in verschiedenen Forstbetrieben der ehemaligen DDR tätig. Im Jahre 1979 wurde er in den Staatlichen Forstbetrieb M. zur Oberförsterei in versetzt. Dort war er ab dem Jahre 1988 als Oberförster tätig. Bei der Oberförsterei ... handelt es sich um ein sogenanntes Staatsjagdgebiet der ehemaligen DDR. Besondere Aufgabe der Bediensteten war es, Jagdgäste aus der ehemaligen DDR, aber auch aus dem östlichen und westlichen Ausland bei der Jagdausübung zu begleiten. Während der Jagdausübung wurden die Staatsgäste nicht wie sonst von Mitarbeitern des Personenschutzes begleitet. Sie waren ausschließlich mit dem Forstpersonal allein zusammen.
Unter dem 12.11.1985 unterzeichnete der Kläger folgende Verpflichtungserklärung:
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