Die Berufung der Beklagten gegen das am 17. Januar 2013 verkündeten Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main - 19 Ca 4687/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch um die Rechtswirksamkeit einer Kündigung durch die Beklagte.
Die Beklagte beschäftigt in A mehr als 1600 Mitarbeiter an 18 Standorten.
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