Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung, insbesondere über die Anwendung des Kündigungsverbots nach §
Die Beklagte ist eine in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts organisierte Rechtsanwaltssozietät mit zwei Gesellschafterinnen. Die Klägerin war seit dem 1. Dezember 2002 bei der Beklagten in deren Büro, das nicht die Voraussetzungen des §
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