Die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. November 2020 und des Sozialgerichts Freiburg vom 5. Juli 2017 sowie der Bescheid der Beklagten vom 19. Juli 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. Januar 2014 werden aufgehoben.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits gesamtschuldnerisch.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 2 500 000 Euro festgesetzt.
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