LAG Köln - Urteil vom 04.09.2006
14 Sa 635/06
Normen:
KSchG § 1 ;
Fundstellen:
AuA 2007, 51
BB 2007, 560
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 07.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 5307/05

Kündigung eines Lkw-Fahrers wegen Verkehrsverstößen

LAG Köln, Urteil vom 04.09.2006 - Aktenzeichen 14 Sa 635/06

DRsp Nr. 2007/301

Kündigung eines Lkw-Fahrers wegen Verkehrsverstößen

»1. Erhebliche Verkehrsverstöße eines Lkw-Fahrers rechtfertigen nach erfolgloser Abmahnung die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.2. Ist ein Lkw-Fahrer bereits deshalb ermahnt und abgemahnt worden, weil er eine rot zeigende Ampel missachtet (Rotlichtverstoß) und Beladungsvorschriften für den Gefahrgut-Lkw nicht eingehalten hat, und begeht er anschließend eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, die zu einem einmonatigen Fahrverbot führt, und fährt mit verkehrsunsicherer Bereifung, weil er die vorgeschriebene tägliche Reifenkontrolle unterlassen hat, ist eine darauf beruhende Kündigung gerechtfertigt.«

Normenkette:

KSchG § 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren um die Rechtmäßigkeit einer verhaltensbedingten fristgerechten Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers durch die Beklagte.

Die Beklagte betreibt eine Gefahrgutspedition. Der am 30.11.1957 geborene Kläger war dort seit dem 08.10.2001 als Fernfahrer zu einer Monatsvergütung von rund 3.700,00 EUR brutto beschäftigt (Arbeitsvertrag Bl. 3 ff. d. A.).